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Deutschlands klimapolitischer Hindernislauf

Der Weg der deutschen Energie- und Klimapolitik gleicht einem eng abgesteckten Hindernislauf. Die Politik markiert die Laufbahn mit Verboten, Verordnungen und Detailvorschriften. Wer mitlaufen will – Unternehmen, Forscher, Bürger – bekommt einen schmalen Korridor zugewiesen: hier die Flottengrenzwerte, dort die Zahl der E-Autos, Effizienzvorgaben, Ausbauziele, Sektorpfade. Die Wegstrecke führt von Klimaziel zu Klimaziel, wobei sie in Brüssel unerklärlicherweise anders verläuft als in Berlin oder Hamburg. Weil diese Strecke so anstrengend ist, stehen am Rand regelmäßig Verpflegungsstände: Subventionen, Strompreiskompensationen, Gratiszertifikate und Förderprogramme sollen die Teilnehmer zum Weitermachen ermuntern – mit nachlassendem Erfolg.

Dass einzelne Zwischen- und Unterziele verfehlt werden, ist dabei nicht einmal das Hauptproblem. Schlimmer ist, dass immense Ressourcen in diesen Korridor gezwungen werden – und alles, was außerhalb dieser Leitplanken an Ideen, Technologien und Lösungen möglich wäre, systematisch ungenutzt bleibt.

Zudem scheint das Ganze zum Selbstzweck zu verkommen. Über das eigentliche Ziel, die weltweiten Emissionen zu senken, redet kaum noch jemand. Wir sind so beschäftigt mit dem nächsten Unterziel, der nächsten Förderlogik, der nächsten Verordnung, dass wir das Wesentliche aus den Augen verlieren. Damit dies so bleibt, sind die Leitplanken rechtlich doppelt und dreifach abgesichert – im Bundesrecht, in unserer Verfassung, im EU-Recht. Wir können den Kurs kaum noch korrigieren, selbst wenn er offensichtlich falsch gesetzt ist. Für ein Innehalten zur Kurskorrektur fehlt die Rechtsgrundlage.

Das zeigt auch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das Klimaschutzprogramm 2023 für unzureichend erklärt und zusätzliche Maßnahmen verlangt. Es ist juristisch folgerichtig – aber sinnlos.

Je stärker Klimaziele nicht nur politisch beschlossen, sondern rechtlich fixiert und einklagbar werden, desto weniger kann Politik reagieren, wie gute Politik reagieren sollte: abwägen, priorisieren, umsteuern, lernen. Stattdessen muss sie liefern – unter Zeitdruck, unter Klagedruck, unter dem permanenten Risiko, dass das nächste Programm den Gerichten wieder nicht ausreicht. Wer so unter Druck steht, greift in der Regel nicht zu den effizientesten und effektivsten Lösungen, sondern zu den schnellsten und politisch opportunsten: mehr Regulierung, mehr Detailsteuerung, mehr Eingriffe, mehr Kompensation.

Im R21-Klimapodcast hat Prof. Johann-Christian Pielow vor einigen Wochen den Mechanismus juristisch beschrieben. Ausgangspunkt ist Artikel 20a des Grundgesetzes: Umweltschutz als Staatsziel – eine objektive Verpflichtung des Staates, aber ursprünglich kein individueller Anspruch auf bestimmte Maßnahmen. Mit dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hat sich das Gefüge dann verschoben: Klimaschutz wird in Karlsruhe nicht nur als Staatsaufgabe verstanden, sondern mit Freiheitsrechten über die Zeit verknüpft. Die Logik lautet: Wer heute zu viel emittiert, zwingt morgen zu härteren Einschränkungen – also wird Klimapolitik zu einer Art intertemporalen Freiheitsschutz.

Zwei Lücken lässt das Bundesverfassungsgericht eklatant offen: Zum einen steht die Politik recht hilflos vor der Frage, wie sie Klimaschutz gegenüber anderen Verfassungsgütern – etwa Eigentum, Berufsfreiheit, unternehmerischer Freiheit oder sozialer Stabilität – abwägen soll. Im Zweifel setzt sie den Korridor enger und reguliert noch kleinteiliger, weil sie meint, so Kontrolle zu gewinnen. Doch mehr Regeln führen nur zu mehr Erschöpfung bei Bürgern und Unternehmen. Also braucht es mehr Verpflegungsstände. Und je mehr Kompensationen und Subventionen verteilt werden, desto mehr Gruppen entstehen, die von dieser Verpflegung abhängen und den Korridor notfalls auch vor Gericht verteidigen. Der Hindernisparcours ist so zu einem Teufelskreis geworden.

Zum anderen übersieht das Bundesverfassungsgericht, dass diese Politik der nationalen Alleingänge die Welt eher von einem glaubwürdigen CO₂-Reduktionspfad entfernt, als sie diesem näher zu bringen. Wir verlagern Emissionen meist nur in andere Teile der Welt, als sie effektiv zu reduzieren. Damit die Welt mit deutscher Hilfe endlich auf einen glaubwürdigen CO₂-Minderungspfad einschwenkt, müssen wir uns mit anderen Wirtschaftsräumen auf eine gemeinsame CO₂-Bepreisung verständigen und das bestehende Emissionshandelssystem ausweiten. Im Gegenzug müssen wir in einem klimapolitischen Befreiungsschlag die Leitplanken aus Regulierungen und Subventionen ebenso wie nationale und regionale Klimaziele zurückfahren.

Alle Klimainstrumente müssen wir daraufhin überprüfen, ob sie uns einer globalen CO₂-Bepreisung näherbringen. An dieser Stelle werden wir in Kürze konkrete Vorschläge machen, wie der Europäische Emissionshandel mit reziproken Klauseln und Haltepunkten so ergänzt werden kann, dass der Rest der Welt uns bei der Reduktion von Emissionen tatsächlich folgt. Diese Lösungen müssen schnell kommen – solange es noch genügend Teilnehmer des Hindernislaufs gibt, die aus dem Korridor befreit werden können.

Author

  • Nils Hesse

    Nils Hesse berät und unterstützt die Denkfabrik R21 in Fragen der Ordnungspolitik und der Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft. Er hat Abschlüsse in VWL, BWL, Social Science und Politikwissenschaften und an der Uni Freiburg / Abteilung für Wirtschaftspolitik promoviert. Nils Hesse hat unter anderem als Redenschreiber im Bundeswirtschaftsministerium, Referent beim BDI, Wirtschaftspolitischer Grundsatzreferent im Kanzleramt, Journalist, Economic Analyst bei der EU-Kommission, Lehrbeauftragter und Fraktionsreferent der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gearbeitet. Derzeit arbeitet er an einer Habilitationsschrift zum Thema „Ordoliberalismus und Populismus“.

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