FAQ
Ihre Fördermitgliedschaft kann schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Senden Sie Ihre Kündigung mit einem Vorlauf von 7 Tagen zum Ende eines Monats an info@denkfabrik-r21.de. Die Kündigung wird sodann am Ende des laufenden Monats wirksam.
Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen Ihrer Zahlungsinformationen. Falls der Beitrag aufgrund fehlerhafter oder veralteter Informationen nicht abgebucht werden kann, behalten wir uns das Recht vor, eine Lastschriftrückbuchungsgebühr von mindestens 2€ zu erheben.
Als Fördermitglied unterstützen Sie die Denkfabrik R21 nicht nur finanziell, sondern erhalten auch exklusive Vorteile:
- Zugang zu unseren Publikationen und Vorabinformationen zu unseren Tagungen.
- Priorisierte Behandlung Ihrer Anmeldungen für unsere Veranstaltungen.
- Zweimal im Jahr ein exklusives (zunächst virtuelles) Treffen mit Mitgliedern des Vorstands und des Gründerkreises.
Bei einer Fördermitgliedschaft leisten Sie einen finanziellen Beitrag und erhalten im Gegenzug bestimmte Vorteile, wie oben aufgeführt. Für Ihren monatlichen oder jährlichen Beitrag kann von der Vereinsseite keine Spendenquittung ausgestellt werden. Bei einer reinen Spende erhalten Sie keine Gegenleistung. Die Beiträge sind ohne eine Spendenquittung trotzdem steuerlich abzugsfähig. Sie geben die Beitragszahlung in Ihrer Steuererklärung an und weisen diese gegeben falls durch Überweisungsträger nach. Ab einer Spendenhöhe von 300€ erhalten Sie eine Spendenquittung.
Bitte informieren Sie uns umgehend über jegliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten. Dies hilft uns, Sie besser zu erreichen und sicherzustellen, dass Ihre Fördermitgliedschaft reibungslos fortgesetzt werden kann. Senden Sie Änderungen über das Kontaktformular.
Wir hoffen, dass diese FAQ Ihre Fragen zur Fördermitgliedschaft bei der Denkfabrik R21 beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!