Das R21-Promotionsstipendium

Republik21, die Denkfabrik für neue bürgerliche Politik, fördert den akademischen Nachwuchs. Aktuell unterstützen wir durch ein Stipendium die Promotion von Justus Hustedt. 

 

Vorstellung des Dissertationsthemas: 

Das Erbbaurecht als Mittel sozialer Bodenpolitik in Geschichte und Gegenwart

Im Jahre 2019 jährte sich zum 100. Mal die Verabschiedung der ErbbauVO. Im Zuge dieses Jubiläums, aber auch aufgrund zunehmender sozialpolitischer Herausforderungen, insbesondere durch steigende Preise für Bauland und knappen Wohnraum, ist das Erbbaurecht in jüngster Vergangenheit vermehrt in den Blickpunkt der rechtspolitischen Diskussion geraten. So wird in diesem von Befürwortern ein probates Mittel gesehen, Grundstücksspekulationen vorzubeugen, die für den Anstieg der Grundstückspreise als mit ursächlich angesehen werden. Andererseits könne das Erbbaurecht dazu eingesetzt werden, wirtschaftlich schwächeren Bürgern den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Neben der Frage der Wirksamkeit dieser dem Erbbaurecht in der aktuellen Diskussion beigemessenen sozialpolitischen Wirkung und Zielsetzung fällt in rechtshistorischer Hinsicht auf, dass diese Erwägungen nicht neu sind:

So erblickte die damalige Reichsregierung bereits vor 100 Jahren bei Verabschiedung der ErbbauVO im Erbbaurecht ein Rechtsinstitut, mit dessen Hilfe die durch die starke Bevölkerungszunahme und Industrialisierung hervorgerufenen Missstände im städtischen Wohnungswesen bekämpft und der vergünstigte Erwerb von Eigenheimen vorangetrieben werden könnten. Dieser Betrachtung des Erbbaurechts vorangegangen war eine Diskussion, die bereits kurz nach Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 einsetzte und im Wesentlichen auf die dem Erbbaurecht innewohnenden Möglichkeiten zur Bekämpfung sozialpolitischer Missstände abzielte. Die gegenwärtige Diskussion um den Einsatz von Erbbaurechten kehrt also gewissermaßen zurück zu den Ursprüngen des Instituts bei Aufnahme in das BGB. Dies bietet Anlass, die Umstände der Aufnahme des Erbbaurechts in das BGB, die Verabschiedung der ErbbauVO im Jahre 1919 und die diese begleitende rechts- und sozialpolitische Diskussion einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Zudem setzt sich die Arbeit zum Ziel, den Blick auf die gegenwärtige Rechtslage und aktuellen Herausforderungen des Erbbaurechts zu richten, um die durch die vorangegangene rechtshistorische Untersuchung gewonnen Erkenntnisse für die rechtswissenschaftliche Diskussion der Gegenwart brauchbar zu machen. Hierbei soll das Erbbaurecht auch in den Kontext anderer aktuell diskutierter bodenpolitischer Gestaltungsmittel eingeordnet werden.