Und nun auch noch Timmy. Selbst der im März gestrandete Buckelwal war Anlass für jede Menge Anfeindungen und Aggressionen. Das beklagte zumindest die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Emotionen, hieß es unter der Überschrift “Mehr Anzeigen wegen Hass und Hetze im Netz”, entzündeten sich an der Entscheidung der Behörden, keine Rettungsaktionen mehr für die arme Kreatur zu starten, weil sie Experten zufolge bereits im Sterben läge. Der Zorn traf vor allem Wissenschaftler und Helfer.
Amtliche Statistiken und Studien vermelden wachsende Zahlen von “Hass und Hetze”, vor allem gegen Minderheiten wie Migranten, Homo- oder Bisexuelle, aber auch gegen junge Frauen. Nur: Worum geht es eigentlich konkret, wenn von “Hass und Hetze” die Rede ist?
“Hass und Hetze”, diese eingängige, aber auch aufdringliche Alliteration, trat ihren Siegeszug in der politischen Öffentlichkeit spätestens gegen Ende der 2010er/Anfang der 20er Jahre an. Zu Recht war man damals schockiert: In weniger als einem Jahr ereigneten sich drei furchtbare Gewalttaten – das Attentat auf den hessischen Politiker Walter Lübcke, der Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019 und der Amoklauf von Hanau im Frühjahr 2020. In allen drei Fällen spielte die Radikalisierung bzw. Selbstinszenierung des jeweiligen Täters im Netz eine Rolle.
Der Staat reagierte auf die Anschlagsserie – und stürzte sich auf die Sprache. Unter dem Motto „Kein Platz für Hass und Hetze“ verschärfte und erweiterte er 2021 einschlägige Strafrechtsparagraphen wie Beleidigung, Bedrohung oder die Belohnung und Billigung von Straftaten. Außerdem wurden die digitalen Plattformbetreiber zur Meldung strafbarer Inhalte verpflichtet. Gleichzeitig schossen sogenannte Meldestellen wie Pilze aus dem Boden. Die Begründung lautete: Wehret den Anfängen. Vom Wort zur Tat, so das Argument, sei es nur ein kleiner Schritt.
Meinungskampf mit „Hass und Hetze“
Was als plausible Diagnose – das Internet ist Vertriebskanal und Bühne schlimmer Äußerungsdelikte – begann und einen strafrechtlichen Lückenschluss im digitalen Zeitalter beabsichtigte, ist mittlerweile entgleist. Im politischen Meinungskampf bildet “Hass und Hetze” eine geradezu reflexhaft und oft unpassend eingesetzte Anschuldigungsformel, die jegliche argumentative Auseinandersetzung im Keim erstickt und ihrerseits oft ehrabschneidend wirkt. Der AfD, aber auch CDU/CSU und FDP werden seit Jahren nicht nur Rassismus und menschenverachtende Politik vorgeworfen, sondern auch, Hass und Hetze zu befördern oder selbst zu verbreiten.
Typisches Beispiel hierfür ist die Debatte um Migration und innere Sicherheit. Auch in der Wirtschafts- und Sozialpolitik wird mit dem Begriffspaar operiert. Auf dem Bundesparteitag der Linkspartei 2023 wurden FDP und CDU/CSU beschuldigt, “Hetze” gegen “Geflüchtete” und “alle, die Sozialleistungen beziehen”, zu betreiben. In einer Pressemitteilung der Partei war ebenfalls von “Hetze” in Bezug auf die Debatte um das Bürgergeld die Rede.
Auch ohne empirische Studien ist offenkundig: Diejenigen, die überall “Hass und Hetze” sehen wollen und andere beschuldigen, sind überwiegend im rotgrünen Lager, bei linken Medien und woken NGOs zu verorten. Die Stoßrichtung ist klar. “Auf rechte Hetze folgt rechte Gewalt”. Das behauptet beispielsweise die Linkspartei auf ihrer Website und zieht die plumpe Schlussfolgerung: „Rechtsterroristische Anschläge sind das Resultat der gesellschaftlichen Normalisierung rassistischer und rechter Positionen.”
Nähe zur Gesinnungsjustiz – und zum DDR-Vokabular
Nähert man sich „Hass und Hetze“ aus juristischem Blickwinkel, ergibt sich ein anderes Problem: Hass ist zunächst einmal ein Gefühl, und Gefühle sind nicht verboten. Im Strafrecht existiert der Begriff gar nicht. Juristischer Referenzpunkt ist der Bundesgerichtshof (BGH), der Hass 1994 in einem Urteil als „gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende Haltung“ definiert hat.
Ähnliches gilt für den Begriff “Hetze”. Allerdings hat dieser Begriff in der Rechtsgeschichte durchaus eine lange Geschichte – und eine reichlich unrühmliche dazu. Die Nationalsozialisten schufen 1934 das sogenannte Heimtückegesetz und stellten damit „gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen“ unter Strafe. Weil dies so unscharf formuliert und so weit gefasst war, konnten alltägliche Äußerungen zur Straftat werden. „Hetze“ als Begriff der Nazis wiederum zur Brandmarkung des politischen Gegners konnte man schon am ersten Tag der NS-Diktatur im „Völkischen Beobachter“ lesen: „Jetzt ist Schluss mit der Hetze dieser Elemente“.
Noch umfangreicher arbeitete die DDR mit dem Begriff der “Hetze” und nutzte ihn zur politischen Repression ihrer Bürger. “Staatsfeindliche Hetze” wurde mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet – und mit dem Vorwurf der Hetze wurde in der linken Diktatur nicht gespart. Das galt auch für die offizielle Publizistik: Das SED-Hauptorgan “Neues Deutschland” kritisierte zum Beispiel “die verbrecherische Hetze der Westpresse”, sah dort Menschen am Werk, die “antisowjetische Hetze im Hauptberuf” betreiben und beklagte die “jahrelange Hetze des Adenauer-Regimes”.
Vor allem die Erfahrungen aus der NS-Zeit prägten das westdeutsche Strafrecht nach 1949. Es knüpfte die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, kurz: es sollte kein „Gesinnungsstrafrecht“ geben.
Will man wirklich davon abweichen? Warum reden amtierende Innen- und Justizminister von “Hass und Hetze” – ohne präzise zu benennen, worum es konkret geht, was konkret verboten werden soll und warum? Und warum sind vorhandene Tatbestände wie Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung nicht ausreichend?
Polemisch gewendet: Soll es etwa demnächst Gesetze gegen Missgunst, Neid oder Schadenfreude geben? Wenn Verkehrsteilnehmer zu Gaffern werden, die nach einem Unfall Rettungskräfte behindern, dann werden sie wegen ihrer juristisch relevanten Taten belangt – und nicht wegen der abstoßenden Befriedigung ihrer niederen Instinkte.
Strafrecht als Erziehungsinstrument?
Das Strafrecht wurde bereits verschärft – und dennoch steigt die Zahl der Hasspostings. Möglicherweise ist also das Strafrecht nicht das geeignete Instrument, um “Sprache zu zivilisieren”, wie die Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle es auf den Punkt bringt. Trotzdem will die Bundesregierung vor allem den Volksverhetzungsparagraphen noch weiter verschärfen.
Auch das Meldewesen blüht. Die Bürger sollen strafbare Inhalte im Netz anzeigen, dazu fordert das BKA auf, das die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) betreibt. Ähnlich formulieren es das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Bayerische Landesmedienanstalt. Aber woher sollen die Bürger eigentlich wissen, was strafbar ist und was nicht?
Eine derart propagierte Bürgerpflicht triggert eilfertige Denunziation – und ist letztlich ein Garantieschein für die Überlastung der Strafverfolgungsbehörden, die sowieso schon häufig am Limit arbeiten. Dass viele Meldungen wie das Hornberger Schießen ausgehen, zeigt das vergangene Jahr: Die tausendfachen Anzeigen gegen den Kanzler wegen seiner Stadtbild-Äußerung wurden allesamt eingestellt. Auf Meldestellen-Aktivitäten gingen auch die Ermittlungen gegen die Publizisten Norbert Bolz, Rainer Zitelmann und Jan Fleischhauer zurück, denen man die Verwendung von NS-Slogans bzw. -Symbolen vorwarf – und die alle eingestellt wurden. Fataler Nebeneffekt dieser Entwicklung: In der Öffentlichkeit verfestigt sich das Bild einer entweder inkompetenten oder eben politischen Justiz – einer Gesinnungs-Justiz.
Hinzu kommt: Der Aufruf zum kollektiven Kampf gegen “Hass und Hetze” schafft ein giftiges Meinungsklima, schürt Misstrauen untereinander und schüchtert Bürger ein: Darf ich meine Kritik am Finanzminister äußern oder ist das schon “Hass und Hetze”? Letztlich tragen auch die gegenseitige Verurteilung und das Ausgrenzen aus dem Diskurs und damit die Tabuisierung politischer Positionen zur Spaltung der Gesellschaft bei.
Guter Hass – schlechter Hass?
Echte Volksverhetzung, übelste Beschimpfungen und Gewaltandrohungen sind schlimm und müssen strafrechtlich geahndet werden. Auch für den politischen Meinungskampf gibt es Regeln und Grenzen – des Anstands, und gegebenenfalls auch des Strafrechts. Bizarr wird es allerdings, wenn im Namen des Kampfes gegen “Hass und Hetze” freimütig Hass kultiviert wird, etwa wenn auf Demonstrationen skandiert wird “Ganz Berlin hasst die AfD!” Oder wenn man in anderen Städten Plakate mit gleichlautenden Losungen hochhält. Dann nämlich tut man genau das, was man dem politischen Gegner vorwirft. Offensichtlich gibt es guten Hass – und schlechten Hass.
Mit diesen Doppelstandards zur Anmaßung von höherer Moral wird die Rede von „Hass und Hetze“ totalitär – und untergräbt die Demokratie.
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Jörg Hackeschmidt ist promovierter Historiker und arbeitet als Ghostwriter, Politikberater und Autor. Er war zehn Jahre lang als PR- und Public-Affairs-Berater bei Pleon (heute Ketchum Pleon) tätig. 2005 wurde er Grundsatzreferent im Bundespräsidialamt. Im Jahr 2006 wechselte er in den Stab Politische Planung, Grundsatzfragen und Sonderaufgaben des Bundeskanzleramtes. Dort arbeitete er bis Anfang 2018 vor allem als Redenschreiber und Grundsatzreferent und war u. a. federführend beteiligt an der Konzeption und der Durchführung des Dialogs über Deutschlands Zukunft (2011/12) der Bundeskanzlerin. Von April 2018 bis Januar 2021 verantwortete er die Strategische Planung im Bundesgesundheitsministerium unter Bundesminister Jens Spahn (CDU). Jörg Hackeschmidt ist Mitglied des European Speechwriter Network.
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Caroline König ist Expertin für strategische Kommunikation. Sie wirkte bis Herbst 2025 als Abteilungsleiterin für politische Information in einer obersten Bundesbehörde in Berlin. Sie war Pressesprecherin dreier Bundeskulturstaatsminister in den Jahren 2000 bis 2004. 2004 beobachtete die studierte Politikwissenschaftlerin in den USA den US-Präsidentschaftswahlkampf und berichtete u. a. regelmäßig in „ZEIT online“ darüber. Sie hat auch zu kommunikationspraktischen und tagesaktuellen Themen publiziert. Im Rahmen eines Sabbaticals 2020/21 hat sie die Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion mit unterstützt.
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