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Eckpfeiler einer bürgerlichen Verkehrspolitik

Die Verkehrspolitik in Deutschland wird heute maßgeblich von den Zielen einer sogenannten „Verkehrswende“ bestimmt. Unter diesem Begriff wird ein grundlegender Wandel des Verkehrs- und Mobilitätssystems propagiert, um den Verkehr umweltfreundlicher, nachhaltiger, sozial gerechter und klimaverträglicher zu gestalten. Dies soll durch umfassende staatliche Lenkungsmaßnahmen und Interventionen erreicht werden. Ein solcher Ansatz gefährdet jedoch die individuelle Mobilität sowie die wirtschaftliche Effizienz und Innovation im Transportsektor. Dreißig Jahre nach dem Start der durch die EU angestoßenen Liberalisierung droht ein Rückfall in alte Muster der Regulierung und kleinteiliger staatlicher Vorgaben für die Verkehrsmärkte. Bürgerliche Verkehrspolitik sollte sich dagegen auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft besinnen und Freiheit, Eigenverantwortung und marktwirtschaftliche Problemlösungen für den Verkehrssektor in den Mittelpunkt stellen. Dieses Papier entwickelt einen ordnungspolitischen Rahmen für eine solche Politik, der die bewährten Grundsätze einer liberalen Wirtschaftsordnung auf den Verkehrssektor überträgt und dabei sowohl ökologische als auch ökonomische Ziele durch den Einsatz marktkonformer Instrumente anstelle dirigistischer Eingriffe erreicht.

  • Bürgerliche Verkehrspolitik setzt sich vom „Verkehrswende“-Paradigma und seinem planwirtschaftlich ausgerichteten Interventionismus ab.
  • Die Prinzipien bürgerlicher Verkehrspolitik gründen auf individueller Freiheit, Eigenverantwortung und Marktwirtschaft.
  • Individuelle Mobilität gehört zur persönlichen Freiheit jedes Bürgers. Bürgerliche Verkehrspolitik schützt das Recht auf Automobilität als legitime Form der Fortbewegung.
  • Die Wahl der geeigneten Antriebstechnologie soll die freie Entscheidung der Nutzer bleiben. Daher sind u.a. Verbrennerverbot und Flottengrenzwerte abzuschaffen. Stattdessen sollten alternative Kraftstoffe entsprechend ihrer Emissionsminderung steuerlich begünstigt werden.
  • Eine einseitige Ausrichtung der Investitionstätigkeit auf den Schienenverkehr aus klimapolitischen Gründen darf es nicht geben, da für den Klimaschutz im Verkehr der Emissionshandel zuständig ist.
  • Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sollte nicht mehr allein über allgemeine Steuermittel erfolgen. Je nach Verkehrsträger sollten maßgeblich die Nutzer dafür aufkommen.
  • Klimapolitik im Verkehr ist nur noch über die Einbeziehung fossiler Treibstoffe in den Emissionshandel zu betreiben. Alle sonstigen Regulierungen und Verbote, um Treibstoffe und damit CO2 einzusparen, sind damit obsolet.

Sie finden den vollständigen Eckpfeiler einer bürgerlichen Verkehrspolitik hier.

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