Als „schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ hat das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit in seinem Lüth-Urteil von 1958 beschrieben. Sie gilt damit als eines der zentralen Fundamente der Demokratie.
Dennoch haben viele Bürger das Gefühl, dass die freie Rede in Deutschland in den letzten Jahren massiv unter Druck geraten ist: durch staatlich geförderte „Meldestellen“, die ausdrücklich dazu aufrufen, auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu melden; durch das allgegenwärtige Gerede von „Hass und Hetze“, das eher zur Verunklarung beiträgt, was rechtlich verboten ist und was erlaubt; und durch eine veröffentlichte Meinung, die bisweilen deutlich von der öffentlichen Meinung abweicht.
Zugleich ist unübersehbar: Das Klima im Netz wird rauer. Viele nutzen die Anonymität, um Drohungen auszusprechen oder falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten, während Betroffene oft kaum Möglichkeiten haben, sich schnell und wirksam zu wehren. Autoritäre Regime, die das Internet gezielt zur Verbreitung ihrer Propaganda einsetzen, kommen hinzu.
Was also ist zu tun? Wo genau liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit, und welche Äußerungen fallen unter ihren Schutz? Reichen die bestehenden deutschen und europäischen Regelungen aus – oder sind sie lückenhaft beziehungsweise bereits zu weitgehend?
Über diese und weitere Fragen diskutieren wir am 14. April auf unserer Konferenz im dbb forum in Berlin.
Bei Interesse an einer Teilnahme senden Sie bitte bis zum 7. April eine kurze E-Mail (Vor- und Nachname sowie Institution/Medium/Organisation) an: veranstaltungen@denkfabrik-r21.de
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur nach Bestätigung möglich ist. Die Veranstaltung wird zudem per Livestream übertragen. Den entsprechenden Kanal finden Sie hier.





