Die AfD in Sachsen-Anhalt will die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht ersetzen und damit Homeschooling ermöglichen. Eltern sollen ihre Kinder künftig selbst unterrichten können, sofern deren Lernerfolge regelmäßig überprüft werden. Der Vorschlag klingt nach mehr Freiheit. Doch wessen Freiheit ist gemeint? Die Freiheit der Eltern, über die Bildung ihrer Kinder zu bestimmen? Oder die Freiheit der Kinder, sich unabhängig von den Überzeugungen ihrer Eltern zu entwickeln?
Die Schulpflicht gehört zu den großen Errungenschaften des modernen Rechtsstaates. Ihr geistiges Fundament liegt in der Aufklärung und ihrem Ideal des mündigen Menschen. Schule soll Kindern deshalb nicht nur Wissen vermitteln, sondern ihnen eine eigene Welt auch jenseits ihrer Herkunftsfamilie eröffnen. Sie sollen anderen Lebensentwürfen und Überzeugungen begegnen und lernen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Gerade darin liegt das freiheitliche Versprechen öffentlicher Bildung.
Doch dieses Versprechen rechtfertigt nicht jede Form staatlicher Einflussnahme. Wer die Schulpflicht verteidigt, muss nicht jede Praxis staatlicher Schulen gutheißen. Zugleich kann man berechtigte Anliegen von Homeschooling-Befürwortern ernst nehmen, ohne die Schulpflicht grundsätzlich infrage zu stellen. Dieses Spannungsverhältnis muss eine freiheitliche Bildungspolitik anerkennen und verantwortungsvoll gestalten.
Wenn Eltern dem Staat misstrauen
Ein Blick in die Vereinigten Staaten zeigt, wie schnell aus pädagogischen Meinungsverschiedenheiten ein grundsätzlicher Vertrauenskonflikt werden kann. Während der Corona-Pandemie erhielten Eltern durch den digitalen Unterricht Einblicke in die schulische Vermittlung gesellschaftspolitischer Themen. Viele empfanden die Behandlung von Rassismus, Geschlechtsidentität und gesellschaftlicher Ungleichheit als ideologisch einseitig. Zwar beweist die Ablehnung eines Unterrichtsinhalts noch keine Indoktrination, aber in Teilen der Elternschaft verstärkte sich das Misstrauen gegenüber öffentlichen Schulen.
Unter Donald Trump wurde dieser Konflikt zum Gegenstand staatlicher Bildungspolitik. Seine Regierung erklärte der von ihr beklagten radikalen Indoktrination den Kampf und setzte zugleich auf eine patriotisch ausgerichtete Geschichtsvermittlung (Patriot Education). Nur, wenn jede neue politische Mehrheit die Schule zum Schauplatz ihrer weltanschaulichen Vorstellungen macht, wird Bildung zum Instrument des politischen Lagerkampfes. Und genau dies ist in Amerika passiert.
Demokratieerziehung gehört zum Auftrag der Schule. Sie muss die Menschenwürde, die Grundrechte und die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates vermitteln. Aber sie darf nicht verlangen, dass Schülerinnen und Schüler bestimmte gesellschaftspolitische Überzeugungen übernehmen. Fragen nach Geschlecht, Identität, Migration oder sozialer Gerechtigkeit gehören in den Unterricht. Wo jedoch unterschiedliche demokratische Positionen bestehen, müssen sie kontrovers behandelt werden können.
Mehr Bismarck, weniger Hitler?
Dass ausgerechnet Sachsen-Anhalt zum Schauplatz dieser Auseinandersetzung wird, ist historisch bemerkenswert. In der DDR war die Schule ausdrücklich ein Instrument sozialistischer Erziehung. Politische Anpassung konnte über Bildungswege und Lebenschancen entscheiden. Umso genauer müssen die Motive der AfD untersucht werden. Denn dieselbe Partei, die staatliche Bevormundung beklagt, möchte ihrerseits erheblichen Einfluss auf Unterrichtsinhalte nehmen. Im Geschichtsunterricht soll das Deutsche Kaiserreich stärker als Erfolgsgeschichte vermittelt werden. Der AfD-Bildungspolitiker Hans-Thomas Tillschneider brachte die gewünschte Schwerpunktverschiebung auf die Formel: „Mehr Bismarck, weniger Hitler.“
Zunächst spricht nichts dagegen, der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Die Reichsgründung, Industrialisierung, wissenschaftliche Errungenschaften und Bismarcks Sozialgesetzgebung verdienen eine differenzierte Betrachtung. Ebenso gehören die autoritären Strukturen des Kaiserreichs, die begrenzte parlamentarische Mitbestimmung und seine Beteiligung am europäischen Imperialismus zu dieser Geschichte. Dabei ist nicht entscheidend, welche Aspekte politisch erwünscht sind, sondern dass Schülerinnen und Schüler historische Entwicklungen in ihrem Zusammenhang verstehen und eigenständig beurteilen lernen.
Wer politische Indoktrination kritisiert, muss diesen Maßstab auch an die eigenen bildungspolitischen Vorstellungen anlegen. Eine vernünftige Antwort auf linke Indoktrination kann keine rechte Indoktrination sein.
Die politische Mitte ist keine pädagogische Haltung
In Deutschland wird viel von der „politische Mitte“ gesprochen. Doch wer sich ihr zurechnet, ist deshalb nicht automatisch frei von weltanschaulichen Selbstgewissheiten. Die Parteien, die sich als politische Mitte verstehen, müssen sich vielmehr fragen lassen, welchen Anteil ihre Bildungspolitik daran hat, dass die AfD mit ihrer Kritik an staatlicher Bevormundung auf Resonanz stößt.
In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten haben progressive und linke Aktivisten versucht, gesellschaftspolitische Vorstellungen auch in den Schulen durchzusetzen. Ob Gendern, Geschlechtervielfalt oder Antirassismus: Nicht die Beschäftigung mit diesen Themen ist das Problem, sondern der Anspruch, bestimmte Deutungen und Sprachregelungen als Ausdruck einer vermeintlich fortschrittlichen Haltung verbindlich zu machen. Wo Schülerinnen und Schüler nicht mehr ergebnisoffen diskutieren sollen, sondern lernen, welche Haltung von ihnen erwartet wird, wird aus Bildung Gesinnungserziehung.
Wie weit der Anspruch auf weltanschauliche Deutungshoheit reichen kann, zeigte 2022 die Kontroverse an der Berliner Humboldt-Universität. Nach angekündigten Protesten wurde der Vortrag einer Biologin über die Zweigeschlechtlichkeit kurzfristig abgesagt, offiziell aus Sicherheitsgründen. Zwar wurde er später nachgeholt. Doch der Vorgang wirft eine grundsätzliche Frage auf: Was ist von einer Bildungs- und Wissenschaftskultur zu halten, in der die öffentliche Erörterung einer umstrittenen These zum Problem wird?
Wer jahrelang zugelassen hat, dass Aktivisten Einfluss auf die Grenzen des Sagbaren in Bildungseinrichtungen nehmen, darf sich nicht wundern, wenn die AfD daraus politisches Kapital schlägt. Ihre Antwort ist deshalb nicht richtig. Aber die Kritik an ihr wird unglaubwürdig, wenn sie die eigenen Versäumnisse verschweigt.
Die Parteien der politischen Mitte sollten deshalb aufhören, gesellschaftliche Kulturkämpfe als lästige Nebenerscheinung abzutun. Diese Konflikte verschwinden nicht dadurch, dass man sie ignoriert oder ihren politischen Missbrauch beklagt. Erst wer gesellschaftliche Kulturkämpfe als Ausdruck tatsächlicher Konflikte anerkennt, kann ihnen die politische Sprengkraft nehmen. Dazu gehört der Mut, selbst Position zu beziehen, statt die Auseinandersetzung den politischen Rändern zu überlassen.
Gerade für die Schule gibt es dafür längst einen geeigneten Maßstab: den Beutelsbacher Konsens. Seine bewährten Grundsätze, das „Überwältigungsverbot“ und das „Kontroversitätsgebot“ gelten unabhängig davon, ob politische Einflussnahme von links oder rechts ausgeht.
Das Kindeswohl und die Grenzen staatlichen Schutzes
Doch die Frage der Schulpflicht erschöpft sich nicht in der Auseinandersetzung über Unterrichtsinhalte. Sie berührt ein existenzielleres Problem: Wer entscheidet, was für ein Kind gut ist?
Der Fall einer Familie in Italien zeigt, wie dramatisch diese Frage werden kann. Ein britisch-australisches Elternpaar lebte mit seinen drei Kindern weitgehend abgeschieden in einem Waldgebiet der Abruzzen. Die Kinder wurden zu Hause unterrichtet. Italienische Behörden sahen aufgrund der Lebensbedingungen das Kindeswohl gefährdet. Ein Gericht ordnete die Unterbringung der Kinder in einer betreuten Einrichtung an. Der Fall löste heftige Kontroversen aus. Im Oktober 2026 durften die Kinder erstmals wieder für einige Tage in ihr Elternhaus zurückkehren.
Wer hatte recht? Ohne vollständige Kenntnis der Umstände lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten. Gerade darin liegt die möglicheTragik solcher Entscheidungen. Wenn der Staat eingreift, um Kinder vor möglichen Gefährdungen zu schützen, kann der Eingriff selbst erhebliche seelische Belastungen verursachen. Umgekehrt darf die emotionale Bindung an die Eltern nicht dazu führen, tatsächliche Gefährdungen zu ignorieren. Denn für das betroffene Kind ist sein Schicksal kein statistischer Einzelfall. Es ist seine ganze Lebenswirklichkeit.
Auch die Schule kann das Kindeswohl nicht garantieren. Sie kann Gefährdungen erkennen, Hilfe vermitteln und Kindern einen geschützten Raum außerhalb ihrer Familie bieten. Doch Mobbing, Gewalt und sexueller Missbrauch können auch innerhalb schulischer Einrichtungen stattfinden. Die Geschichte institutionellen Missbrauchs hat gezeigt, dass pädagogische Verantwortung nicht automatisch wirksamen Schutz bedeutet. Mitunter haben gerade jene Institutionen versagt, denen Kinder anvertraut waren.
Daraus folgt nicht, dass Kinder zu Hause grundsätzlich sicherer wären. Auch dort können Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch stattfinden. Gerade für solche Kinder kann die Schule ein entscheidender Ort der Hilfe sein.
Weder die Familie noch der Staat besitzen ein Monopol auf das Kindeswohl. Beide tragen Verantwortung. Beide können versagen. Einzelfälle widerlegen nicht zwangsläufig ein System. Aber sie können dessen Grenzen offenlegen. Wer das Kindeswohl ernst nimmt, darf das Leid einzelner Kinder nicht hinter der grundsätzlichen Richtigkeit einer Regel verschwinden lassen.
Schulpflicht braucht Freiheit
Zurück zu den Homeschooling-Plänen der AfD: Manche Sorgen der Eltern können berechtigt sein, ohne dass die vorgeschlagene Lösung deshalb überzeugt. Eltern haben ein legitimes Interesse daran, Unterrichtsinhalte zu hinterfragen, vor weltanschaulicher Vereinnahmung zu warnen und auf Gefährdungen ihrer Kinder aufmerksam zu machen. Das berechtigt sie jedoch nicht automatisch, ihren Kindern die Begegnung mit anderen Lebensentwürfen und Überzeugungen vorzuenthalten.
Ebenso wenig darf der Staat aus seiner Verantwortung für Bildung einen unbegrenzten Erziehungsanspruch ableiten. Schulpflicht ist kein Freibrief für politische Gesinnungsbildung. Sie verpflichtet den Staat vielmehr dazu, eine Schule zu gewährleisten, in der Kinder Wissen erwerben, unterschiedliche Perspektiven kennenlernen und eigenständig urteilen lernen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Eltern oder Staat grundsätzlich die besseren Erzieher sind. Sie lautet, wie beide ihrer Verantwortung gerecht werden können, ohne die Freiheit des Kindes aus dem Blick zu verlieren.
Das verlangt mehr als ein politisches Bekenntnis zur Schulpflicht. Es verlangt vielmehr transparente Lehrpläne, offene Auseinandersetzungen über Unterrichtsinhalte, wirksame Schutzkonzepte und eine Schule, die Kritik nicht als Angriff auf ihre Autorität begreift.
Das Spannungsverhältnis zwischen Elternrecht und staatlichem Bildungsauftrag lässt sich nicht auflösen, ohne berechtigte Ansprüche zu verkürzen. Es muss ausgehalten und verantwortungsvoll gestaltet werden. Wir brauchen verbindliche Bildung und Respekt vor dem Elternrecht. Wir brauchen staatlichen Kinderschutz und ein Bewusstsein für die Grenzen staatlicher Eingriffe. Wir brauchen Demokratieerziehung und die Freiheit, demokratisch zu widersprechen.
Silvana Rödder ist Studiendirektorin und Pädagogische Leiterin an einem Gymnasium in Mainz.





